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   OLG Frankfurt, 16.06.1992 - 8 U 302/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6523
OLG Frankfurt, 16.06.1992 - 8 U 302/91 (https://dejure.org/1992,6523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.1992 - 8 U 302/91 (https://dejure.org/1992,6523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 8 U 302/91 (https://dejure.org/1992,6523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Schadenersatz bei Unmöglichkeit der Bauausführung wegen fehlender Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz infolge Rücktritt von einem Werkvertrag (Architektenvertrag); Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Bauausführungen infolge Verschuldens des Bestellers; Verschulden bei Ablehung der Bauanfrage durch die Baubehörde

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz bei Unmöglichkeit der Bauausführung wegen fehlender Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten von Fertighaushersteller, der auch Architektenaufgaben übernommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenaufgaben eines Fertighausherstellers (IBR 1993, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Er trägt dann das Risiko ihrer Unbrauchbarkeit und muss die verfrühte Leistung nachbessern, bis sie vertragsgemäß erbracht ist (vgl. OLG Hamm, BauR 1994, 536; OLG Düsseldorf, BauR 1994, 534; OLG Frankfurt, BauR 1992, 763; Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath, HOAI, 8. Aufl., § 64 Rdn. 39).
  • OLG Hamm, 11.03.1994 - 12 U 9/93

    Voreilige Tragwerksplanung: Kein Honorar!

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